KONTAKT
25/11/2022

HYGIENEREGELUNG

2G Regelung

Geimpft & Genesen.
Falls gewünscht – Kostenfreie Testung ist vor Ort möglich!
Zutritt ab 12 Jahren mit Schülerausweis!

Ausgenommen sind Kinder von 6 bis 12 Jahren, die im Rahmen des Unterrichtes regelmäßig getestet werden (medizinische Mund-Nasen-Maske ist Pflicht).
Kinder unter 6 Jahren sind frei von Regeln.

Unser Hygiene- und Schutz­konzept im Kinderland Koenigsbrunn

Massnahmen zum Infektions­schutz waehrend der Corona­virus-Pandemie

Die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter zu wahren steht für uns an oberster Stelle, deshalb werden alle Mitarbeiter unabhängig von ihrem Einsatz­bereich einer Gesundheits­schulung und einer Corona­schulung unterzogen.
Im Kinderland in Königsbrunn müssen wir laut der Bestimmungen die maximale Kapazität von Besuchern einhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass, wenn diese Anzahl überschritten ist, wir keine weitern Gäste einlassen dürfen.
Am besten reservieren Sie immer vorher, dann können wir Ihnen direkt mitteilen, ob die Besucheranzahl überschritten wurde.

Unsere Hygienemassnahmen:

Wir reinigen und desinfizieren regelmäßig alle Bereiche unseres Indoor­spielplatzes, wie Oberflächen, Spielgeräte und Türgriffe.
Wir sorgen durch regel­mäßiges Öffnen der Fenster und Türen für die bestmögliche Durchlüftung des Indoorspielplatzes mit Frischluft.
Auf dem gesamten Gelände stehen Ihnen Hand­desinfektions­mittelständer zur Verfügung.
Außerdem befinden sich in den Sanitäranlagen Desinfektionsmittel­spender.

Abstandsregelung:
Die Eltern sind verpflichtet, die Abstände (1,50 m) ihres Kindes zu kontrollieren.
Auch im Kinderland Königsbrunn gelten die allgemeinen Hygiene- und Sicherheits­vorgaben. Wir bitten Sie, unseren Indoor­spielplatz nur bei gutem Gesundheits­zustand zu besuchen sowie die Nies- und Hust-Etikette und einen Abstand von mindestens 1,50 m zu anderen Gästen während des gesamten Besuchs im Innen- sowie Außen­bereich einzuhalten.

Für Personen, bei denen der Verdacht oder die Bestätigung einer Infektion im engsten Familien- oder Bekannten­kreis in den letzten 14 Tagen vorliegt, besteht Besuchs­verbot.
Fühlen Sie oder Ihre Kinder sich generell unwohl oder verspüren grippe­ähnliche Symptome, raten wir eindringlich von einem Besuch ab.

Mund-Nasen-Bedeckung:
Für Kinder ab 6 Jahren besteht im Eingangsbereich, der Garderobe, in den Sanitäranlagen, auf den Laufwegen und an den Verkaufstheken (Bestellungen) eine Maskenpflicht.
Kinder ab 6 Jahre dürfen die Maske am Tisch und in den Spielgeräten abnehmen. Erwachsene müssen eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten Park, außer an ihren Tisch, tragen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Informationen zu den aktuellen Bestimmungen findne Sie hier:

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